
Mit unseren Angeboten bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an.
Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben richtig sind und das Objekt im
Augenblick des Zuganges dieser Offerte noch verfügbar ist. Behandeln Sie den Inhalt bitte vertraulich und geben Sie ohne
unser Einverständnis weder das Angebot noch Einzelheiten daraus an Dritte weiter. Verstößt der Empfänger hiergegen und
schließt darauf der Dritte einen Vertrag, der durch die Weitergabe unserer Angaben entstanden ist, so schuldet der Empfänger
die Provision wie wenn er den Vertrag selbst abgeschlossen hat.
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, z. B. wenn Sie sich mit uns oder dem
Eigentümer/ Vermieter direkt in Verbindung setzen.
Vorkenntnis: Ist ein Objekt bereits von anderer Seite dem Empfänger angeboten worden, ist er verpflichtet, dies innerhalb
von fünf Tagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Bekanntgabe nicht fristgemäß, so erkennt der Empfänger den Nachweis von
Elke Esch - Immobilien an.
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von
uns benannten Objektes zustande gekommen ist; Mitursächlichkeit genügt. Gleiches gilt für den Nachweis des Meistbietenden
bei einer Zwangs- oder freiwilligen Versteigerung, wenn dieser den Zuschlag erhält.
Bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz sind vom Auftraggeber 3,00 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
an den Makler zu zahlen.
Bei der Vermietung von Wohnräumen werden zwei Grundmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer als Provision berechnet.
Diese sind vom Mieter bei Vertragsabschluss an den Makler zu entrichten.
Gewerbevermietung: Für die Vermittlung bzw. den Nachweis des Objektes berechnen wir dem Mieter oder dem im Interesse des
Mieters handelnden Empfänger dieses Angebotes eine Provision in Höhe von 3 Brutto-Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt.,
verdient und fällig bei Abschluss eines Mietvertrages, auch wenn dieser über eine Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaft
oder eine dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma getätigt wird.
Die angegebene Provision / Courtage wird erst fällig, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst
wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht mitwirken.
Der Makler ist am Vertragsabschluss, am Entwurf sowie der Ausfertigung zu beteiligen. Der Makler ist uneingeschränkt
berechtigt - auch provisionspflichtig - für den anderen Vertragsteil tätig zu sein.
Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem
angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z. B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages,
Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages, Erwerb aus Vergleichs- oder Konkursmasse,
Erwerb einer Unternehmensbeteiligung oder von Teilen des Unternehmens anstelle einer Vermietung oder eines Verkaufs
des Gesamtobjektes).
Die aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Ausgangspunkt für alle Geschäftsverhandlungen mit Elke Esch - Immobilien und
gelten als verbindlich. Mit dem Empfang der Offerte treten die Geschäftsbedingungen in Kraft. Anderweitige Regelungen
müssen schriftlich fixiert werden und bedürfen dem Einverständnis der Firma Elke Esch - Immobilien.
Da wir uns bei den Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, haftet die Firma Elke Esch - Immobilien nicht
für Schadenersatzansprüche, die sich aus Zeitverzögerung, Objektmängeln oder Nichtzustandekommen des Miet / Pacht- oder
Kaufvertrages ergeben, sowie für Irrtümer, die sich auf Objektdaten beziehen.
Der Gerichtsstand für Vollkaufleute, auch für solche, die ihren Wohn- und Geschäftssitz im Ausland haben, ist Trier.
Für die Abwicklung des Vertrages gilt deutsches Recht.